Steuernachlass

Mailand (gtai) - Italien setzt Weiterhin auf energieeffizientes Bauen, allerdings besteht aufgrund der hohen Staatsverschuldung wenig Spielraum für Fördermaßnahmen. Großzügige Steueranreize geben seit einigen Jahren wichtige Impulse für eine energieeffiziente Gebäudesanierung.Mit Jahresende wurde das Stabilitätsgesetz 2014 im staatlichen Amtsblatt (GU serie generale n. 302, suppl. ordinario n. 87 vom 27. Dezember 2013) veröffentlicht und hat somit seine Rechtsgültigkeit erlangt. Ab 1. Jänner 2014 geht es somit mit den Steuerabzugsmöglichkeiten unverändert weiter. Das Haushaltgesetz sieht eine Verlängerung der Steuerabzüge für Sanierungsarbeiten, Möbel und Elektrogeräte, sowie die Verlängerung des Ecobonus um ein weiteres Jahr vor. Im selben Zuge wurden auch die Steuerabzüge für die nächsten Jahre bereits geregelt.

 

Steuerabzüge im Kurzüberblick

Ecobonus

Der 65-prozentige Steuerabzug für energetische Sanierungsmaßnahmen wurde bis zum 31.12.2016 verlängert. Für Sanierungsmaßnahmen an den Gemeinschaftsanteilen von Kondominien und für Maßnahmen, welche alle Wohneinheiten betreffen, wurde der Steuerabzug bis zum 30.06.2016 verlängert. Die maximalen Abschreibbeträge liegen auch weiterhin je nach Maßnahme zwischen 30.000 und 100.000 Euro, und sind zu gleichen Teilen auf zehn Jahre aufzuteilen. Ab 2015 wird der Ecobonus auf 50 Prozent und mit 2017 auf 36 Prozent herabgesenkt.

Steuerabzug für Sanierungsmaßnahmen

Der Steuerabzug (50 Prozent) für Instandhaltungs-, Sanierungs-, Umbau- und Wiedergewinnungsarbeiten von Wohnungen wurde um ein weiteres Jahr, also bis zum 31.12.2016 verlängert. Auch der maximale Abschreibbetrag von 48.000 Euro (50 Prozent von 96.000 Euro) bleibt unverändert und wird auch weiterhin zu zehn gleichen Jahresraten von der Einkommenssteuer abgezogen werden.

Ab 2017 wird der Steuerabzug auf 40 Prozent herabgesetzt, jedoch bleibt der maximale Abschreibbetrag unverändert. Erst ab 2016 fällt der Steuerabzug auf 36 Prozent und der Abschreibbetrag auf 48.000 Euro zurück.

Möbelbonus

Seit 6. Juni 2013 ist es möglich, im Zuge von Sanierungsarbeiten, für welche der Steuerabzug im Ausmaß von 50 Prozent in Anspruch genommen wird, zusätzlich bis zu 10.000 Euro für die Einrichtung und Elektrogeräte in Anspruch zu nehmen. Somit können jährlich weitere 500 Euro (50 Prozent von 10.000 aufgeteilt zehn Jahre) von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Auch der Möbelbonus wurde im Rahmen des Haushaltsgesetzes bis zum 31.12.2016 verlängert.

Auszug aus unseren Referenzen